{"id":824,"date":"2023-01-04T15:05:04","date_gmt":"2023-01-04T14:05:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cnt-online.com\/agb\/"},"modified":"2023-09-04T14:32:36","modified_gmt":"2023-09-04T12:32:36","slug":"allgemeinen-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cnt-online.com\/de\/allgemeinen-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1 class=\"h3-size\">DIE ALLGEMEINEN GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER CNT<\/h1>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 1 Geltungsbereich und Umfang<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen (insbesondere Beratungsleistungen) der CNT. F\u00fcr Software und Daten Dritter, die CNT mitvertreibt, gelten teils dem Auftraggeber von CNT bekannt gegebene Sonderbedingungen. Andere Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CNT nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vertragsbeziehungen der CNT mit dem Auftraggeber.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Alle (Beratungs-)auftr\u00e4ge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von CNT best\u00e4tigt und firmenm\u00e4\u00dfig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Angebote der CNT sind grunds\u00e4tzlich freibleibend. An ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnete Angebote h\u00e4lt sich CNT vier Wochen gebunden, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 2 Umfang von Lieferungen und (Beratungs-)Leistungen<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Der Umfang der Lieferungen und Leistungen der CNT wird vertraglich vereinbart. Es gilt die von CNT vorgelegte Produkt- und oder Leistungsbeschreibung, die von CNT vorgelegte Dokumentation sowie die Preis- und Konditionenlisten f\u00fcr CNT-Produkte und Leistungen. Dar\u00fcber hinausgehende Eigenschaften von Lieferungen und (Beratungs-)Leistungen schuldet CNT nicht.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich vereinbart. CNT ist bestrebt, die vereinbarten Erf\u00fcllungstermine m\u00f6glichst genau einzuhalten. H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit der CNT liegen, entbinden diese von vereinbarten Terminen bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Wenn CNT auf Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder sonst in der Auftragsdurchf\u00fchrung unverschuldet behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verl\u00e4ngert. CNT wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Lieferung von Software erfolgt durch \u00dcbergabe des maschinenlauff\u00e4higen Programms und der Benutzerdokumentation auf Datentr\u00e4gern oder deren Bereitstellung \u00fcber das Internet.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 3 Umfang von Softwarepflegeleistungen<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">In Ermangelung einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung erbringt CNT als Softwarepflege die in der jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste genannten Leistungen. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt und unmittelbar davor ausgelieferte Softwareversion erbracht. Jede Softwareversion ist in der Bezeichnung durch eine Ziffer hinter dem Punkt gekennzeichnet. Der Auftraggeber muss stets alle seine Installationen vollst\u00e4ndig in Pflege halten oder die Pflege insgesamt aufk\u00fcndigen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Zahlungspflicht beginnt nach der Lieferung der Software. Die Verg\u00fctung wird nach Kalenderquartalen im voraus in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Vereinbarung \u00fcber die Softwarepflege kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gek\u00fcndigt werden, fr\u00fchestens zum Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren. Jede K\u00fcndigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. CNT beh\u00e4lt sich die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten mehrfach oder grob verletzt.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Wenn der Auftraggeber die Softwarepflege nicht sofort ab Auslieferung der Software bestellt, sondern erst nachtr\u00e4glich, hat er, um auf den dann aktuellen Softwarestand zu kommen, die Softwarepflegegeb\u00fchren nachzubezahlen, die er bei Vereinbarung der Softwarepflege ab Lieferung zu bezahlen gehabt h\u00e4tte.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Vom Pflegeservice ausgeschlossen sind Instandsetzungen oder erh\u00f6hter Aufwand zur Instandhaltung der Software, die durch vertragswidrige Nutzung, Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung, unsachgem\u00e4\u00dfe Benutzung, Fremdeinwirkung, h\u00f6here Gewalt oder durch einen anderen nicht von CNT zu vertretenden Grund erforderlich waren, Arbeiten an der Software, die der Auftraggeber vertragswidrig ge\u00e4ndert hat oder die durch andere als CNT-Techniker gewartet wurden, ohne dass jeweils eine vorherige Zustimmung von CNT vorlag.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 4 Aufkl\u00e4rungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers\/Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Lieferungen und Leistungen der CNT werden nach den Vorgaben und Informationen des Auftraggebers \u00fcber dessen Bed\u00fcrfnisse und Anforderungen, soweit sie der CNT kommuniziert wurden, spezifiziert. Dem Auftraggeber sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der von CNT gelieferten Software oder sonstiger von CNT zu erbringenden Leistungen bekannt; er tr\u00e4gt das Risiko, ob die Software bzw. die Leistungen seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entspricht.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, das der CNT auch ohne ihre besondere Aufforderung alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Ausf\u00fchrung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit der CNT bekannt werden.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Voraussetzung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung durch CNT ist die Erf\u00fcllung der vereinbarten und bei vergleichbaren Leistungen \u00fcblicherweise vorausgesetzten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserf\u00fcllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit und verpflichtet sich alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrags durch CNT erforderlich sind, soweit sie nicht vom Leistungsumfang der CNT abgedeckt sind, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsr\u00e4ume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen in der von CNT angeforderten Form zur Verf\u00fcgung stellt und CNT unmittelbar oder mittels Datenfern\u00fcbertragung Zugang zur Hard- und Software gew\u00e4hrt. Dar\u00fcber hinaus wirkt der Auftraggeber an notwendigen Tests (Funktions-, Integrations-, Migrationstests) im erforderlichen Ausma\u00df mit und f\u00fchrt die f\u00fcr die Abwicklung des Auftrages notwendige Datenvorbereitung und \u2013erfassung durch. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers umfassen auch die f\u00fcr das Funktionieren des Systems erforderliche Anpassung von Schnittstellen, soweit sie nicht explizit Vertragsbestandteil ist, sowie die Bereitstellung der Arbeitsumgebung von gelieferter Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben der CNT, wobei die Vorgaben in der Benutzerdokumentation zu beachten sind. Weiters sorgt der Auftraggeber daf\u00fcr, das die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf\u00fcllung des Beratungsauftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 5 Sicherung der Unabh\u00e4ngigkeit<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gef\u00e4hrdung der Unabh\u00e4ngigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der CNT zu verhindern. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der \u00dcbernahme von Auftr\u00e4gen auf eigene Rechnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 6 Schutz des geistigen Eigentums der CNT\/Urheberrecht\/Nutzung<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der CNT, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspl\u00e4ne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entw\u00fcrfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datentr\u00e4ger und dergleichen (\u201eArbeitsergebnisse\u201c) nur f\u00fcr Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Arbeitsergebnissen und beruflicher \u00c4u\u00dferungen jeglicher Art der CNT an Dritte der schriftlichen Zustimmung der CNT. Eine Haftung der CNT Dritten gegen\u00fcber wird damit nicht begr\u00fcndet.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Verwendung beruflicher \u00c4u\u00dferungen der CNT zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzul\u00e4ssig. Ein Versto\u00df berechtigt CNT zur fristlosen K\u00fcndigung aller noch nicht durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT verbleibt an ihren Beratungsleistungen ein Urheberrecht. Dem Auftraggeber steht daran das nicht ausschlie\u00dfliche, ansonsten v\u00f6llig uneingeschr\u00e4nkte Nutzungsrecht zu.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">An von CNT gelieferter Software stehen alle Rechte, insbesondere das umfassende Urheberrecht samt Verwertungsrechten, die Rechte an Erfindungen und technischen Schutzrechte, mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Gew\u00e4hrleistung, Betreuung und Pflege \u00fcberlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen stehen \u2013 sofern diese AGB oder die Preis- und Konditionenliste der CNT nichts anderes vorsehen \u2013 im Verh\u00e4ltnis zum Auftraggeber ausschlie\u00dflich der CNT bzw. deren Lizenzgebern zu, auch soweit diese Gegenst\u00e4nde durch Vorgaben und Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Dem Auftraggeber wird an gelieferter Software eine einfache Nutzungsbewilligung einger\u00e4umt. Er darf die Software nur in dem Umfang nutzen, der ausdr\u00fccklich vertraglich \u2013 gegebenenfalls unter Bezugnahme auf die in den Preis- und Konditionenlisten genannten Kriterien \u2013 festgelegt ist. Die Nutzungsbewilligung ist auf die im Vertrag genannten Softwareprodukte beschr\u00e4nkt, auch wenn der Auftraggeber technisch auf andere Softwareprodukte zugreifen kann. Der Auftraggeber erh\u00e4lt die Nutzungsbewilligung beim Vertragstyp Kauf grunds\u00e4tzlich auf unbeschr\u00e4nkte Zeit, beim Vertragstyp Miete f\u00fcr die vertraglich vereinbarte Dauer. Durch den gegenst\u00e4ndlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der CNT zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Von CNT gelieferte Software darf nur f\u00fcr den Zweck eingerichtet werden die internen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle und die Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle von Unternehmen, mit denen der Auftraggeber nach \u00a715 AktG verbunden ist (\u201eKonzernunternehmen\u201c), abzuwickeln. Dies gilt auch f\u00fcr Testinstallationen, die der Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Preis- und Konditionenliste einrichten darf. Ein Rechenzentrumsbetrieb ist \u2013 sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart ist \u2013 nicht erlaubt. Als Rechenzentrumsbetrieb gilt, wenn der Auftraggeber Dritten das Benutzen der Programme, gleich auf welchem technischen Weg, gestattet oder die Programme f\u00fcr Dritte benutzt.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen kann CNT dem Auftraggeber die Nutzungsbefugnisse f\u00fcr gelieferte Software jederzeit entziehen. Anspr\u00fcche welcher Art immer wegen der Entziehung des Nutzungsrechts stehen dem Auftraggeber gegen\u00fcber CNT nicht zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 7 M\u00e4ngelbeseitigung und Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">Bei Beratungsleistungen ist CNT berechtigt, nachtr\u00e4glich bekannt werdende Unrichtigkeiten und M\u00e4ngel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hievon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Der Auftraggeber hat bei Beratungsleistungen innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) durch CNT Anspruch auf kostenlose Beseitigung von M\u00e4ngeln. Bei sonstigen Lieferungen und Leistungen betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 12 (zw\u00f6lf) Monate.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Den Auftraggeber trifft in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der CNT die Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 377, 378 UGB, wobei die angemessene Frist iSd \u00a7 377 Abs 1 UGB die H\u00f6chstdauer von 5 Werktagen nicht \u00fcberschreiten darf.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT leistet Gew\u00e4hr, dass ihre Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung oder Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und daf\u00fcr, dass der Einr\u00e4umung der Nutzungsbewilligung an den Auftraggeber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeschriften und sonstigen schriftlichen oder m\u00fcndlichen \u00c4u\u00dferungen, die nicht ausdr\u00fccklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, k\u00f6nnen keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche abgeleitet werden. Geringf\u00fcgige M\u00e4ngel bleiben au\u00dfer Betracht. Die Beweislast daf\u00fcr, dass die M\u00e4ngel zum Zeitpunkt der Ablieferung\/Leistungserbringung vorlagen, trifft den Auftraggeber, die Vermutung des \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT leistet bei Sachm\u00e4ngeln in erster Linie durch Verbesserung Gew\u00e4hr. Die Verbesserung erfolgt nach Wahl von CNT durch Fehlerbeseitigung, bei Lieferung von Software durch \u00dcberlassung eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass CNT zumutbare M\u00f6glichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Bei nachgewiesenen Rechtsm\u00e4ngeln leistet CNT Gew\u00e4hr durch Nacherf\u00fcllung, indem sie dem Auftraggeber eine rechtlich einwandfreie Benutzungsm\u00f6glichkeit an gelieferter Software oder nach ihrer Wahl an ausgetauschter oder ge\u00e4nderter gleichwertiger Software verschafft. Der Auftraggeber kann Wandlung oder Preisminderung nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die (gegebenenfalls mehrfache) Verbesserung des Mangels trotz einer schriftlich gesetzten mindestens 30-t\u00e4gigen Nachfrist endg\u00fcltig fehlschl\u00e4gt. Jedweder Aufwendungsersatz f\u00fcr eine M\u00e4ngelbeseitigung durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen. Ein Vertragsr\u00fccktritt kommt nur bei nicht blo\u00df geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln in Betracht.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Erbringt CNT Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann CNT eine angemessene Verg\u00fctung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht reproduzierbar und\/oder nachweisbar ist oder CNT nicht zuzuordnen ist; der Auftraggeber hat insoweit die Beweislast daf\u00fcr, dass Nutzungsbeschr\u00e4nkungen oder Fehler nicht durch unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die Systemumgebung (mit)verursacht sind. Zu verg\u00fcten ist auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von M\u00e4ngeln, der bei CNT dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT wird auf eigene Kosten Anspr\u00fcche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen der CNT gegen den Auftraggeber erheben, soweit solche Anspr\u00fcche nicht auf dem Verhalten des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird, bevor er solche gegen ihn gerichtete Anspr\u00fcche nicht anerkennt, mit CNT Kontakt aufnehmen. Soweit dies rechtlich m\u00f6glich ist, erm\u00e4chtigt er CNT, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und au\u00dfergerichtlich allein zu \u00fcbernehmen, wird jedoch CNT soweit erforderlich und n\u00fctzlich die zur Abwehr der Anspr\u00fcche erforderliche Unterst\u00fctzung bieten. Der Auftraggeber unterrichtet CNT unverz\u00fcglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT leistet keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. F\u00fcr Software, die durch den Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch CNT. Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Software ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung allein auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 8 Haftung<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">CNT und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchf\u00fchrung von Beratungsleistungen nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsaus\u00fcbung. CNT haftet allgemein f\u00fcr Sch\u00e4den nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen. Die Haftung der CNT f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Auftraggebers ist, unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, betraglich auf ihr im jeweiligen Vertrag vereinbartes Entgelt begrenzt. Bei periodisch f\u00e4lligen Entgelten f\u00fcr Dauerleistungen haftet CNT bis zum H\u00f6chstbetrag von drei Monatsentgelten, im Falle der Erbringung von Leistungen in abgrenzbaren Einzelprojekten, die auf der Grundlage eines einheitlichen Rahmenvertrages durchgef\u00fchrt werden, bis zur H\u00f6chstgrenze jenes Teil des Gesamtentgeltes f\u00fcr den Rahmenvertrag, der dem Anteil des abgrenzbaren Einzelprojektes an allen nach dem Rahmenvertrag durchgef\u00fchrten Einzelprojekten entspricht. In keinem Fall \u00fcbernimmt CNT eine Haftung f\u00fcr entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den sowie f\u00fcr Sch\u00e4den an aufgezeichneten Daten.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, sp\u00e4testens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegr\u00fcndenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Wird die T\u00e4tigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuh\u00e4nders oder eines Rechtsanwaltes durchgef\u00fchrt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsanspr\u00fcche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">CNT, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, \u00fcber alle Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Gesch\u00e4ftsverbindungen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erf\u00fcllungsgehilfen, kann CNT schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche \u00c4u\u00dferungen \u00fcber die Ergebnisse seiner T\u00e4tigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aush\u00e4ndigen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Die Schweigepflicht der CNT, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch f\u00fcr die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind F\u00e4lle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. CNT gew\u00e4hrleistet gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der CNT \u00fcberlassenes Material (Datentr\u00e4ger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchf\u00fchrung der Arbeiten werden grunds\u00e4tzlich dem Auftraggeber zur\u00fcckgegeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 10 Honoraranspruch, Aufrechung, Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">In Ermangelung einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung hat CNT f\u00fcr ihre Lieferungen und Leistungen Anspruch auf Bezahlung des Entgelts gem. ihrer jeweiligen Preis- und Konditionsliste durch den Auftraggeber. Alle Preise verstehen sich exklusive USt. In Ermangelung einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung richtet sich die H\u00f6he des Honorars f\u00fcr Beratungsleistungen nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen Honorarrichtlinien f\u00fcr Unternehmensberater.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Soweit die Verg\u00fctung der Softwarepflege als Prozentsatz des Kaufpreises f\u00fcr die Software festgesetzt ist, kann CNT den Prozentsatz mit einer schriftlichen Ank\u00fcndigung von zwei Monaten zum Ende des Kalenderjahres entsprechend der Ver\u00e4nderung des von der Statistik Austria publizierten Verbraucherpreisindex (VPI) 2005 oder, sollte dieser nicht mehr publiziert werden, eines Nachfolgeindex anheben. Wenn der Auftraggeber in diesem Fall nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Ende des Kalenderjahres die Vereinbarung \u00fcber die Pflege k\u00fcndigt, gilt die neue Verg\u00fctung als vereinbart. Hierauf weist CNT in der Ank\u00fcndigung hin.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Reisezeiten von Mitarbeitern oder Erf\u00fcllungsgehilfen der CNT gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in H\u00f6he des vereinbarten Stundensatzes verg\u00fctet. Zus\u00e4tzlich werden die Reisekosten und allf\u00e4llige \u00dcbernachtungskosten vom Auftraggeber nach tats\u00e4chlichem Aufwand und gegen Vorlage von Belegen erstattet.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Rechnungen werden mit jeder einzelnen Lieferung oder Leistung gestellt. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum f\u00e4llig.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Wird die Ausf\u00fchrung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen K\u00fcndigung), so geh\u00f6rt CNT gleichwohl das vereinbarte Honorar.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Unterbleibt die Ausf\u00fchrung des Auftrages durch Umst\u00e4nde, die auf Seiten der CNT einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz K\u00fcndigung f\u00fcr den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen und ausdr\u00fccklich anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">CNT beh\u00e4lt sich alle Rechte, insbesondere das Eigentum, an zu liefernden Gegenst\u00e4nden (z.B. Datentr\u00e4ger und Benutzerdokumentation) bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat CNT bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten \u00fcber die Rechte der CNT zu unterrichten.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">S\u00e4mtliche mit der Errichtung eines diesen Bedingungen unterliegenden Software\u00fcberlassungs- oder Dienstleistungsvertrags entstehenden Geb\u00fchren, Abgaben oder Steuern tr\u00e4gt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Software\u00fcberlassungs- oder Dienstleistungsvertrags Rechtsgeb\u00fchren nach dem Geb\u00fchrengesetz ausl\u00f6st. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesfalls, eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geb\u00fchrenanzeige zu machen und h\u00e4lt CNT diesbez\u00fcglich schad- und klaglos. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass befristete oder unbefristete Softwaremiete, sowie Software\u00fcberlassungsvertr\u00e4ge, die eine K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit des Lizenzgebers vorsehen, nach geltendem Recht als geb\u00fchrenpflichtig erachtet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 11 Referenz, Pressemeldung<\/p>\n<ul>\n<li>CNT ist berechtigt den Vertragsabschluss im Rahmen einer Pressemeldung zu ver\u00f6ffentlichen. Nach Erf\u00fcllung der Leistungen des Auftrags ist CNT berechtigt den Kunden als Referenz f\u00fcr zuk\u00fcnftige Auftr\u00e4ge zu nennen, sowie einen Erfolgbericht auf seiner Internetseite, in sozialen Medien, bzw. in Form einer Presseaussendung zu ver\u00f6ffentlichen und f\u00fcr eigene Werbezwecke zu nutzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 12 Erf\u00fcllungsgehilfen, Vertrags\u00fcbernahme<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">CNT ist berechtigt, geschuldete Leistungen durch unselbst\u00e4ndig besch\u00e4ftigte Mitarbeiter oder gewerbliche\/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchf\u00fchren zu lassen.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">S\u00e4mtliche oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag, ebenso wie der gesamte Vertrag, k\u00f6nnen von CNT an mit ihr verbundene Unternehmen \u00fcbertragen werden; dem stimmt der Auftraggeber hiermit zu. Dem Auftraggeber ist die \u00dcbertragung dieses Vertrages, die Abtretung von Anspr\u00fcchen daraus oder die Gew\u00e4hrung von Unterlizenzen u.\u00e4. ohne ausdr\u00fcckliche vorherige schriftliche Zustimmung durch CNT nicht gestattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"h4-size\">\u00a7 13 Allgemeines<\/p>\n<ol>\n<li class=\"h6-size\">F\u00fcr den Fall, das einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt diesfalls durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">Erf\u00fcllungsort ist in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung der Sitz der CNT.<\/li>\n<li class=\"h6-size\">F\u00fcr den Auftrag, seine Durchf\u00fchrung und die sich daraus ergebenden Anspr\u00fcche gilt nur \u00d6sterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie des \u00d6sterreichischen internationalen Privatrechts, sofern nichts anderes vereinbart wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-824","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v27.1 (Yoast SEO v27.2) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen | CNT<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Unsere AGBs - Ihre Anleitung f\u00fcr eine transparente Zusammenarbeit. 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